+49 157 80929723
mail@flaitzrother.de
Imprint
Privacy Policy
AGB
+49 157 80929723
mail@flaitzrother.de
Located between Stuttgart and Lausanne, Nina Flaitz and Marius Rother work on visual communication and concept-based art direction to make information and content tangible and accessible. In a collaborative working process characterised by holistic concept development and intensive knowledge exchange, they develop bespoke design approaches for all communicative and visual issues in close cooperation with their clients.
The development of identity-creating appearances is a central task for them. Whether in digital or printed applications, Nina and Marius always place great value on detailed and balanced products that visually and tactilely meet the demands of their clients and their addressees.
In their work with clients, they draw on self-initiated research and craft projects. Marius penchant for technically high-quality printed products led him to set up his own silk screen workshop in 2018. This is where he gets the space to deepen his knowledge of printing techniques and materials. Nina is the founder of the research platform Mycelium Resources, through which she applies her expertise as a designer to projects of a sustainable ambition and conducts research into environmentally friendly print applications. She teaches editorial design at Bauhaus University Weimar.
Expertise
conception /
art direction /
consulting /
visual communication /
communication strategy /
identities /
logo design /
stationery /
editorial design /
book design /
printed products /
webdesign /
animation /
digital media /
exhibition design /
communication in space
Prizes and Awards
2022 State Scholarship Baden-Württemberg
2022 Tokyo Type Directors’ Club
2021 Macau Design Award
2021 Hong Kong International Poster Triennal
2020 Ecuador Poster Bienal
2020 Golden Bee Global Biennale of Graphic Design
2019 Graphic Design Festival Scotland
2019 Macau Design Award
2018 Academy Prize Stuttgart State Academy of Fine Arts
Clients (Selection)
Elia Organisation /
Erster Stock Bar /
Lapidarium Stuttgart /
Merlin Kulturzentrum /
Reallabor Space Sharing /
Stadtlücken /
Horst Wanschura /
StadtPalais Stuttgart /
State University of Music and the Performing Arts Stuttgart /
Stuttgart State Academy of Fine Arts /
Stuttgart State Ministry
Teaching
2023 Stuttgart State Academy of Fine Art
2023 Hochschule Coburg
2022 Bauhaus University Weimar
Located between Stuttgart and Lausanne, Nina Flaitz and Marius Rother work on visual communication and concept-based art direction to make information and content tangible and accessible. In a collaborative working process characterised by holistic concept development and intensive knowledge exchange, they develop bespoke design approaches for all communicative and visual issues in close cooperation with their clients.
The development of identity-creating appearances is a central task for them. Whether in digital or printed applications, Nina and Marius always place great value on detailed and balanced products that visually and tactilely meet the demands of their clients and their addressees.
In their work with clients, they draw on self-initiated research and craft projects. Marius penchant for technically high-quality printed products led him to set up his own silk screen workshop in 2018. This is where he gets the space to deepen his knowledge of printing techniques and materials. Nina is the founder of the research platform Mycelium Resources, through which she applies her expertise as a designer to projects of a sustainable ambition and conducts research into environmentally friendly print applications. She teaches editorial design at Bauhaus University Weimar.
Expertise
conception /
art direction /
consulting /
visual communication /
communication strategy /
identities /
logo design /
stationery /
editorial design /
book design /
printed products /
webdesign /
animation /
digital media /
exhibition design /
communication in space
Prizes and Awards
2022 State Scholarship Baden-Württemberg
2022 Tokyo Type Directors’ Club
2021 Macau Design Award
2021 Hong Kong International Poster Triennal
2020 Ecuador Poster Bienal
2020 Golden Bee Global Biennale of Graphic Design
2019 Graphic Design Festival Scotland
2019 Macau Design Award
2018 Academy Prize Stuttgart State Academy of Fine Arts
Clients (Selection)
Elia Organisation /
Erster Stock Bar /
Lapidarium Stuttgart /
Merlin Kulturzentrum /
Reallabor Space Sharing /
Stadtlücken /
Horst Wanschura /
StadtPalais Stuttgart /
State University of Music and the Performing Arts Stuttgart /
Stuttgart State Academy of Fine Arts /
Stuttgart State Ministry
Teaching
2023 Stuttgart State Academy of Fine Art
2023 Hochschule Coburg
2022 Bauhaus University Weimar
Flaitz Rother
Büro für Visuelle Kommunikation
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Verantwortlich
Flaitz Rother
Marienbader Str. 35
D-70372 Stuttgart
Mail: mail@flaitzrother.de
Web: www.flaitzrother.de
Telefon: 0157 80929723
Vertreten durch Nina Flaitz und Marius Rother
1 Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
(1) Für alle Rechtsgeschäfte mit Nina Flaitz und Marius Rother sind die Bestimmungen dieser AGB maßgebend. (2) Mit Erteilung des ersten Auftrages erkennt der Auftraggeber die ausschließliche Gültigkeit dieser Bestimmungen an, auch bei entgegenstehendem Wortlaut seiner Geschäftsbedingungen, es sei denn, die Parteien haben eine abweichende Vereinbarung getroffen. (3) Alle Vereinbarungen, die zwischen Nina Flaitz und Marius Rother und dem Auftraggeber zwecks Ausführung eines Auftrages getroffen werden, sind in schriftlicher Form zu treffen. Änderungen, Ergänzungen, Aufhebungen und Nebenabreden der vorliegenden Bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. (4) Diese Geschäftsbedingungen gelten ebenfalls für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Auftraggeber, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden, es sei denn, eine aktualisierte Version der AGB wird dem Auftraggeber übermittelt.
2 Gegenstand des Vertrages
(1) Ein an Nina Flaitz und Marius Rother erteilter Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag. Vertragsgegenstand ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Werkes sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an diesem Werk gegen ein mit dem Auftraggeber vereinbartes Honorar. (2) Im Rahmen des Auftrags besteht für Nina Flaitz und Marius Rother künstlerische Gestaltungsfreiheit. Die detaillierte Beschreibung der zu erbringenden Dienstleistung bzw. des zu erstellenden Designs ergibt sich aus den Auftrags- oder Ausschreibungsunterlagen, Briefings, Projektverträgen, deren Anlagen und Leistungsbeschreibungen von Nina Flaitz und Marius Rother. (3) Der Auftraggeber händigt Nina Flaitz und Marius Rother jegliche, für die Ausführung des Auftrages erheblichen Materialien, insbesondere ein Briefing, nach Verfügbarkeit aus. Wird das Briefing vom Auftraggeber an Nina Flaitz und Marius Rother mündlich oder fernmündlich mitgeteilt, erstellen Nina Flaitz und Marius Rother über den Inhalt des Briefings ein Re-Briefing, welches dem Auftraggeber innerhalb von 5 Werktagen nach der mündlichen oder fernmündlichen Mitteilung via E-Mail übermittelt wird. Dieses Re-Briefing wird verbindlicher Vertragsbestandteil, wenn der Auftraggeber diesem Re-Briefing nicht innerhalb von 5 Werktagen Tagen widerspricht. (4) Die Nina Flaitz und Marius Rother zur Durchführung des Auftrages überlassenen Vorlagen wie z.B. Texte, Fotos, Muster etc. werden unter der Voraussetzung verwendet, dass der Auftraggeber zur Verwendung berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Voraussetzung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber Nina Flaitz und Marius Rother von jeglichen Ersatzansprüchen Dritter frei.
3 Urheberschutz und Nutzungsrechte
(1) Die Arbeiten von Nina Flaitz und Marius Rother, z.B. Entwürfe und Werkzeichnungen, sind als persönliche, geistige Schöpfung durch die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes (UrHG) geschützt. Die Regelungen des Urheberrechtsgesetzes sind auch dann auf die vereinbarte vertragliche Leistung des Auftragnehmers anwendbar, wenn die nach §§ 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. Dies umfasst ebenfalls Skizzen und Entwürfe. (2) Die Werke von Nina Flaitz und Marius Rother dürfen nur für die vereinbarte Art der Nutzung und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als Zweck nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck. (3) Das Recht, die Arbeiten in dem vereinbarten Rahmen zu verwenden, erwirbt der Auftraggeber mit der vollständigen Zahlung des Honorars. (4) Bei Beendigung des Vertrages verbleiben Nutzungsrechte an unbezahlten, oder nur anteilig bezahlten Arbeiten vorbehaltlich anderweitig getroffener Vereinbarungen bei Nina Flaitz und Marius Rother. (5) Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen Auftragnehmer und Kunden. (6) Nina Flaitz und Marius Rother sind bei einer Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung und/oder öffentlichen Wiedergabe der Entwürfe, Reinzeichnungen und sonstigen Designarbeiten als Urheber zu benennen. Verletzt der Auftraggeber das Recht auf Namensnennung, ist er verpflichtet, Nina Flaitz und Marius Rother zusätzlich zu der für die Designleistung geschuldeten Vergütung eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent dieser Vergütung zu zahlen. Davon unberührt bleibt das Recht von Nina Flaitz und Marius Rother, bei konkreter Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen. (7) Nina Flaitz und Marius Rother ist die unentgeltliche Nutzung des Werkes oder seiner sonstigen Leistungen zur Eigenwerbung und Illustration des Leistungskataloges gestattet. Dies gilt auch dann, wenn dem Auftraggeber Rechte exklusiv eingeräumt wurden. Nina Flaitz und Marius Rother behalten sich die Signierung des Werkes inkl. Vervielfältigungen vor. (8) Wiederholungsnutzungen (z.B. Nachauflagen) oder Mehrfachnutzungen (z.B. für ein anderes Projekt) sind honorarpflichtig; sie bedürfen der Einwilligung von Nina Flaitz und Marius Rother. (9) Nina Flaitz und Marius Rother steht über den Umfang der Nutzung ein Auskunftsanspruch zu. (10) Ohne Zustimmung von Nina Flaitz und Marius Rother dürfen Arbeiten einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. (11) Jede Nachahmung, auch von Teilen des Werkes, ist unzulässig. Eine Zuwiderhandlung wird mit einer Vertragsstrafe in 2,5-facher Höhe des zwischen den Parteien vereinbarten Honorars geahndet. (10) Bei Beschädigung oder Verlust der Entwürfe, Reinzeichnungen und sonstigen Designarbeiten hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung notwendig sind. Das Recht von Nina Flaitz und Marius Rother, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen, bleibt unberührt.
4 Honorar
(1) Das Honorar wird zwischen den Parteien vereinbart. Sollte zwischen den Parteien keine ausdrückliche Honorarvereinbarung getroffen worden sein, gelten die Honorarempfehlungen des Bundes Deutscher Grafikdesigner. (2) Eine unentgeltliche Tätigkeit, insbesondere die kostenfreie Schaffung von Entwürfen, ist nicht berufsüblich. (3) Das Honorar wird bei Übergabe des Werkes fällig. (4) Honorare sind Nettobeträge, die zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer zu entrichten sind. (5) Die geschuldete Vergütung ist Nina Flaitz und Marius Rother binnen 7 Tagen nach Rechnungsstellung zu überweisen. Ist nach Ablauf dieser Frist auch innerhalb von weiteren 14 Tagen keine Zahlung erfolgt, ist der Auftraggeber im Verzug. Es besteht für Nina Flaitz und Marius Rother ein Anspruch auf Verzugszinsen entsprechend § 288 BGB. (6) Wird ein Projekt in Teilphasen abgeliefert, so wird eine entsprechende Teilvergütung bei Ablieferung des Teils fällig. Die anteilige Höhe dieser Phasenvergütung ist in Individualabrede mit Nina Flaitz und Marius Rother zu vereinbaren. Nina Flaitz und Marius Rother zeigen dem Auftraggeber den Abschluss der einzelnen Leistungsphasen an und verpflichtet sich, dem Auftraggeber Gelegenheit zur Begutachtung des Phasenabschlusses einzuräumen. (7) Erfordert ein Auftrag eine Ausführung, die sich über einen längeren Zeitraum hinweg erstreckt, können Nina Flaitz und Marius Rother eine Abschlagszahlung entsprechend der nachweislich erbrachten Arbeitsleistungen verlangen. (8) Die Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen und anderen Gründen und/oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf das Honorar und begründen insbesondere kein Miturheberrecht. (9) Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so können Nina Flaitz und Marius Rother eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt. (10) Erfolgt bei einem Auftrag, welcher mit mindestens drei Monaten Vorlauf erteilt wird und von erheblichem Umfang ist, ein Rücktritt seitens des Auftraggebers vor Beginn der Werkproduktion, begründet der Rücktritt für Nina Flaitz und Marius Rother einen Anspruch auf eine Stornogebühr, die sich nach dem ursprünglich vereinbarten Honorar und der zeitlichen Distanz zum eigentlichen Durchführungstermin des Auftrages bemisst. Erfolgt der Rücktritt zwischen sechs und drei Monaten vor Beginn des Auftrages, werden 15 % des Honorars fällig, ab drei Monaten bis vier Wochen vor Beginn 45 %, vier bis zwei Wochen vor Beginn 65 % und ab zwei Wochen vor Beginn des Auftrages 95 % des Honorars. (11) Ist eine Pauschalvergütung vereinbart, können Nina Flaitz und Marius Rother Mehrleistungen, die aufgrund von Änderungswünschen des Auftraggebers oder durch unvorhergesehene und nicht von Nina Flaitz und Marius Rother zu vertretende Umstände notwendig werden, nach aufgewendeten Stunden mit einem aktuell geltenden Stundensatz zuzüglich der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer berechnen. Ist keine Pauschalvergütung vereinbart, werden sämtliche Leistungen von Nina Flaitz und Marius Rother nach aufgewendeten Stunden zuzüglich der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer berechnet.
5 (Mitwirkungs-) Pflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, Nina Flaitz und Marius Rother alle Unterlagen, die für die Erstellung des Werkes nötig sind, rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Dies betrifft insbesondere Texte, Fotos, Logos, Grafiken, Filme etc. (2) Der Auftraggebers versichert, zur Verwendung aller Unterlagen, die er Nina Flaitz und Marius Rother zur Verfügung stellt, berechtigt zu sein. Er ist zudem allein verantwortlich für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Inhalte. (3) Einzelne Entwicklungs- und Projektphasen werden jeweils nach Fertigstellung dem Auftraggeber zur Korrektur und Abnahme zur Verfügung gestellt. Korrekturen, Einwände und Abnahmen erfolgen in Textform (§ 126b BGB). Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden.
6 Zusatzleistungen, Neben- und Reisekosten
(1) Die mit dem Auftraggeber im Rahmen des Projektes vereinbarten Leistungen sind abschließend aufgeführt; zusätzliche Schaffungen, Veränderungen oder Vorlage von Entwürfen, Werkzeichnungen, sowie weitere Zusatzleistungen werden separat in Rechnung gestellt, sofern zwischen den Parteien keine entgegenstehende Vereinbarung getroffen wurde. (2) Der Auftraggeber kommt für die Materialkosten der Werkproduktion auf. Dabei geht der Auftraggeber bei abschätzbar hohen Materialkosten in Vorleistung. Bei entgegenstehender Vereinbarung können Nina Flaitz und Marius Rother vom Auftraggeber Abschlagszahlungen verlangen. (3) Die Vorleistung befreit den Auftraggeber nicht von seiner Kostenersatzpflicht, sollten die Materialkosten entgegen der initialen Kalkulation steigen. Nina Flaitz und Marius Rother können ebenfalls Abschlagszahlungen für anderweitige, am Vertragshonorar gemessen hohe finanzielle Vorleistungskosten geltend machen. (4) Für Reisen, die nach Abstimmung mit dem Auftraggeber zwecks Durchführung des Auftrages oder der Nutzung erforderlich sind, werden die Kosten und Spesen berechnet. (5) Die Vergütung für Zusatzleistungen ist, sofern keine abweichende Vereinbarung besteht, nach deren Erbringung fällig. Verauslagte Nebenkosten sind nach Anfall zu erstatten. (6) Vergütungen und Nebenkosten sind Nettobeträge, die zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten sind.
7 Versand
(1) Haben sich Nina Flaitz und Marius Rother zum Versand verpflichtet, so nehmen sie diesen für den Auftraggeber mit der gebotenen Sorgfalt vor, haften jedoch nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport durchführende Person übergeben worden ist. (2) Liefertermine sind nur gültig, wenn sie von Nina Flaitz und Marius Rother ausdrücklich bestätigt werden. Wird der Vertrag schriftlich abgeschlossen, bedarf auch die Bestätigung über den Liefertermin der Schriftform. (3) Betriebsstörungen - sowohl im Betrieb des Auftragnehmers als auch in dem eines Zulieferers, insbesondere Streik, Aussperrung sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, berechtigen nicht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses. Die Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage bleiben unberührt.
8 Eigentumsvorbehalt und Versendungsgefahr
(1) Das Eigentum an den Arbeiten von Nina Flaitz und Marius Rother wird nicht übertragen, sondern lediglich Nutzungsrechte im vereinbarten Maße. Originale sind somit nach angemessener Frist an Nina Flaitz und Marius Rother zurückzusenden. (2) Das Risiko für eine Beschädigung oder den Untergang der Sache liegt beim Auftraggeber. Dieser trägt hierfür ebenfalls die Kosten, sofern keine anderweitige Vereinbarung zwischen den Parteien getroffen wurde. (3) Liefertermine sind nur gültig, wenn sie von Nina Flaitz und Marius Rother ausdrücklich bestätigt werden. Wird der Vertrag schriftlich abgeschlossen, bedarf auch die Bestätigung über den Liefertermin der Schriftform.
9 Korrektur und Produktionsüberwachung
(1) Vor Produktionsbeginn legen Nina Flaitz und Marius Rother dem Auftraggeber ein Korrekturmuster vor. Erfolgen innerhalb von 14 Tagen keine Einwände des Auftraggebers hinsichtlich des Korrektur- musters, gilt dieses als abgenommen. (2) Ein Produktionsbeginn nach Mustervorlage entspricht einer Abnahme. (3) Nina Flaitz und Marius Rother sind, vorbehaltlich entgegenstehender parteilicher Vereinbarung, nicht zur Produktionsüberwachung verpflichtet. Besteht eine solche Vereinbarung, sind Nina Flaitz und Marius Rother entscheidungs- und weisungsbefugt. In diesem Falle stellt ein Verstreichen von 14 Tagen nach Übersendung des Korrekturmusters eine Freigabe zur Produktion dar.
10 Geheimhaltungspflicht
(1) Nina Flaitz und Marius Rother verpflichten sich gegenüber dem Auftraggeber und Dritten zur vertraulichen Behandlung aller Informationen, die im Rahmen der Auftragsverrichtung im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis bekannt werden könnten. (2) Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Arbeitsunterlagen werden sorgfältig und vertraulich behandelt, vor Zugang Dritter geschützt und nach Beendigung des Auftrages an den Auftraggebern zurückgegeben
11 Haftung
(1) Nina Flaitz und Marius Rother haften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und bei eigenem Verschulden. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von Nina Flaitz und Marius Rother. (2) Der Auftraggeber stellt Nina Flaitz und Marius Rother von allen Ansprüchen Dritter, die aus einem von den Konditionen der parteilichen Vereinbarung gedeckten Verhalten resultieren, frei. (3) Mit der Abnahme von Entwürfen, Entwicklungen, Reinausführungen oder -zeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild. Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung obliegt dem Auftraggeber. (4) Nina Flaitz und Marius Rother haften in keinem Fall wegen der in den Werbemaßnahmen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Auftraggebers. (5) Nicht zu den Aufgaben von Nina Flaitz und Marius Rother gehören ausdrücklich die Prüfung eventueller Rechtsfragen, insbesondere aus dem Bereich des Urheber-, Wettbewerb- und Markenrechts. Es obliegt dem Auftraggeber, zu prüfen, ob ein Verstoß gegen diese Normen bestehen könnte. Die aus Gesetzesänderungen resultierenden Änderungsarbeiten gehen zu Lasten des Auftraggebers. (6) Nina Flaitz und Marius Rother haften ferner nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Bilder, Grafiken, Fotos, Konzeptionen und Entwürfe. (7) Sollte für Nina Flaitz und Marius Rother ein rechtliches Risiko erkennbar sein, ist der Auftraggeber rechtzeitig darauf hinzuweisen. Sollte der Auftraggeber in Kenntnis eines solchen Vorbehaltes von Nina Flaitz und Marius Rother auf eine Realisierung einer Arbeit bestehen, haften Nina Flaitz und Marius Rother nicht für daraus resultierende Nachteile und Risiken und wird vom Auftraggeber von allen Ansprüchen Dritter freigestellt. (8) Nina Flaitz und Marius Rother verpflichten sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihm überlassene Vorlagen, Filme, Displays, Layouts etc. sorgfältig zu behandeln. Für an entsprechenden Materialien entstandenen Schäden wird nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit gehaftet. (9) Ein über den Materialwert hinausgehender Schadenersatz ist ausgeschlossen.
12 Leistungen Dritter
(1) Die Vergabe von Aufträgen von kreativen Fremdleistungen, die zur Werkherstellung förderlich oder notwendig sind, so z.B. Modellbau, Fotoaufnahme oder -entwicklung, Lithografie, Druckausführung, Versand, darf von Nina Flaitz und Marius Rother nach schriftlicher Vereinbarung mit dem Auftraggeber in dessen Namen und auf dessen Rechnung vorgenommen werden. (2) Soweit Nina Flaitz und Marius Rother derartige Fremdleistungen in eigenem Namen vergeben, verpflichtet sich der Auftraggeber, Nina Flaitz und Marius Rother im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertrag ergeben. (3) Die Nutzungsrechte werden in diesem Fall im Rahmen der Regelung in Ziffer 3 erworben und auf den Auftraggeber übertragen. Sollte dies nicht in diesem Umfang möglich sein, werden Nina Flaitz und Marius Rother den Auftraggeber unterrichten und entsprechend dessen weiteren Weisungen verfahren. Dadurch entstehende Mehrkosten trägt der Auftraggeber.
13 Arbeitsmaterialien und elektronische Daten
(1) Alle Arbeitsunterlagen, elektronische Daten und Aufzeichnungen die im Rahmen der Auftragserarbeitung auf Seiten von Nina Flaitz und Marius Rother angefertigt werden, verbleiben bei Nina Flaitz und Marius Rother. Die Herausgabe dieser Unterlagen und Daten kann vom Auftraggeber nicht gefordert werden. (2) Nina Flaitz und Marius Rother schulden mit der Zahlung des vereinbarten Honorars die vereinbarte Leistung, nicht jedoch die zu diesem Ergebnis führenden Zwischenschritte in Form von Skizzen, Entwürfen, Produktionsdaten etc. (3) Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Auftraggeber. (4) Nina Flaitz und Marius Rother haften nicht für Fehler an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen
14 Belegexemplare
(1) Von vervielfältigten Werken sind Nina Flaitz und Marius Rother je nach Auflagenhöhe bis zu 10 ungefaltete Belegexemplare unentgeltlich zu überlassen.
15 Software und Domainbeschaffung
(1) Gehören Software-Programme oder Skripte zum Lieferumfang, wird dem Auftraggeber ein einfaches Nutzungsrecht eingeräumt, d.h. er darf diese weder kopieren noch anderen zur Nutzung überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung und kann mehrfach berechnet werden. (2) Bei Verstoß gegen diese Vereinbarung über die ein- geräumten Nutzungsrechte haftet der Auftraggeber in voller Höhe für den daraus entstehenden Schaden.
16 Inhalt von Webseiten
(1) Der Auftraggeber ist alleine verantwortlich für den Inhalt seiner Webseiten. Kritische Inhalte, insbesondere Allgemeine Geschäftsbedingungen, gesetzliche Regeln für Onlineshops und das Impressum sollte der Auftraggeber von einem Anwalt prüfen lassen. (2) Der Auftraggeber stellt Nina Flaitz und Marius Rother von jeglicher Haftung für den Inhalt frei und versichert ausdrücklich, kein Material zu übermitteln, welches Rechte Dritte verletzt, andere Personen oder Personengruppen verunglimpft oder beleidigt. Weiterhin versichert der Auftraggeber ausdrücklich, keine Inhalte oder Daten zu veröffentlichen, die gegen geltendes Recht der Bundesrepublik Deutschland verstoßen. (3) Dem Auftraggeber ist es überlassen, den Beweis für die tatsächliche Unbedenklichkeit der Inhalte darzubringen. (4) Die Internetpräsenz oder Inhalte auf Seiten im Internet, die per Link verknüpft sind, dürfen nicht zur Speicherung oder Verbreitung von Glücksspielen, obszönen, pornographischen, bedrohlichen oder verleumderischen Materials verwendet werden. Ein Verstoß führt zur sofortigen Kündigung des Vertragsverhältnisses aus wichtigem Grund ohne Kostenerstattung, sofern der Vertragspartner den Verstoß selbst zu vertreten hat. (5) Aufgrund der dynamischen Natur von Internetseiten wird keine Garantie auf korrekte Darstellung übernommen. Sofern keine abweichende Vereinbarung der Parteien vorliegt, gilt als Standardversion die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuelle Version von Mozilla Firefox. Selbiges gilt für die Darstellung der Internetseite auf mobilen Geräten. Eine Konzeption einer Internetseite mit entsprechender Ausrichtung bedarf einer expliziten Vereinbarung mit dem Auftraggeber. (6) Bei Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtungen werden Internetpräsentationen/webbasierte Softwarelösungen nach vorheriger Ankündigung aus dem Internet entfernt, wofür die Kosten für eine einmalige Einrichtung zusätzlich erhoben werden
17 Beendigung des Vertragsverhältnisses
(1) Mit der Auftragsbestätigung durch den Auftraggeber wird die Bestellung für diesen verbindlich, für die von Nina Flaitz und Marius Rother erbrachten Leistung ist das vereinbarte Honorar entsprechend Ziffer 4 zu entrichten. (2) Kündigt oder stoppt der Auftraggeber eine beauftragte Leistung, sind Nina Flaitz und Marius Rother berechtigt, die vereinbarte Vergütung für die bereits erbrachte Leistungsphase inkl. der Phase zu verlangen, in der die Kündigung erfolgte, sowie die Erstattung aller direkten Investitionen, entsprechender Aufwände und Folgeschäden. (3) Bei einer Kündigung des Auftraggebers gehen keinerlei Nutzungsrechte auf diesen über. Eine zusätzliche Nutzungsvergütung, sofern vereinbart, entfällt. (4) Sämtliche gefertigten Ideenskizzen, Feinentwürfe, Gegenstände, Volumen, Datenträger und sonstigen Modelle sind unverzüglich an Nina Flaitz und Marius Rother herauszugeben, Kopien von Daten sind zu löschen. (5) Nina Flaitz und Marius Rother können den Vertrag kündigen, wenn der Auftraggeber insolvent wird oder seinen Verpflichtungen zur Leistung von Abschlagszahlungen nicht nachkommt.
18 Parteiliche Differenzen
(1) Kommt es im Laufe oder nach Beendigung eines Auftrages zu einem Streitfall bezüglich des vertraglich vereinbarten Projektes, ist vor der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens ein außergerichtliches Mediationsverfahren zu durchlaufen. (2) Bei Streitigkeiten in Fragen der Qualitätsbeurteilung oder bei der Höhe der Honorierung werden externe Gutachten erstellt, in der Bestrebung um eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Die Kosten hierfür werden vom Auftraggeber und von Nina Flaitz und Marius Rother in gleicher Höhe geteilt.
19 Gewährleistung
(1) Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werkes schriftlich bei Nina Flaitz und Marius Rother geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei abgenommen.
20 Schlussbestimmungen
(1) Der Auftraggeber ist nicht dazu berechtigt, Ansprüche aus einem Vertrag mit Nina Flaitz und Marius Rother abzutreten. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit zu einem späteren Zeitpunkt verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll im Wege der Vertragsanpassung eine andere angemessene Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am Nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Regelung bekannt gewesen wäre. Erfüllungsort für beide Teile und Gerichtsstand ist der Sitz von Nina Flaitz und Marius Rother. Nina Flaitz und Marius Rother sind ebenfalls berechtigt, am Sitz des Auftraggebers zu klagen.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Stand: 01. Februar 2023
Flaitz Rother
Büro für Visuelle Kommunikation
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Verantwortlich
Flaitz Rother
Marienbader Str. 35
D-70372 Stuttgart
Mail: mail@flaitzrother.de
Web: www.flaitzrother.de
Telefon: 0157 80929723
Vertreten durch Nina Flaitz und Marius Rother
1 Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
(1) Für alle Rechtsgeschäfte mit Nina Flaitz und Marius Rother sind die Bestimmungen dieser AGB maßgebend. (2) Mit Erteilung des ersten Auftrages erkennt der Auftraggeber die ausschließliche Gültigkeit dieser Bestimmungen an, auch bei entgegenstehendem Wortlaut seiner Geschäftsbedingungen, es sei denn, die Parteien haben eine abweichende Vereinbarung getroffen. (3) Alle Vereinbarungen, die zwischen Nina Flaitz und Marius Rother und dem Auftraggeber zwecks Ausführung eines Auftrages getroffen werden, sind in schriftlicher Form zu treffen. Änderungen, Ergänzungen, Aufhebungen und Nebenabreden der vorliegenden Bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. (4) Diese Geschäftsbedingungen gelten ebenfalls für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Auftraggeber, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden, es sei denn, eine aktualisierte Version der AGB wird dem Auftraggeber übermittelt.
2 Gegenstand des Vertrages
(1) Ein an Nina Flaitz und Marius Rother erteilter Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag. Vertragsgegenstand ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Werkes sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an diesem Werk gegen ein mit dem Auftraggeber vereinbartes Honorar. (2) Im Rahmen des Auftrags besteht für Nina Flaitz und Marius Rother künstlerische Gestaltungsfreiheit. Die detaillierte Beschreibung der zu erbringenden Dienstleistung bzw. des zu erstellenden Designs ergibt sich aus den Auftrags- oder Ausschreibungsunterlagen, Briefings, Projektverträgen, deren Anlagen und Leistungsbeschreibungen von Nina Flaitz und Marius Rother. (3) Der Auftraggeber händigt Nina Flaitz und Marius Rother jegliche, für die Ausführung des Auftrages erheblichen Materialien, insbesondere ein Briefing, nach Verfügbarkeit aus. Wird das Briefing vom Auftraggeber an Nina Flaitz und Marius Rother mündlich oder fernmündlich mitgeteilt, erstellen Nina Flaitz und Marius Rother über den Inhalt des Briefings ein Re-Briefing, welches dem Auftraggeber innerhalb von 5 Werktagen nach der mündlichen oder fernmündlichen Mitteilung via E-Mail übermittelt wird. Dieses Re-Briefing wird verbindlicher Vertragsbestandteil, wenn der Auftraggeber diesem Re-Briefing nicht innerhalb von 5 Werktagen Tagen widerspricht. (4) Die Nina Flaitz und Marius Rother zur Durchführung des Auftrages überlassenen Vorlagen wie z.B. Texte, Fotos, Muster etc. werden unter der Voraussetzung verwendet, dass der Auftraggeber zur Verwendung berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Voraussetzung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber Nina Flaitz und Marius Rother von jeglichen Ersatzansprüchen Dritter frei.
3 Urheberschutz und Nutzungsrechte
(1) Die Arbeiten von Nina Flaitz und Marius Rother, z.B. Entwürfe und Werkzeichnungen, sind als persönliche, geistige Schöpfung durch die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes (UrHG) geschützt. Die Regelungen des Urheberrechtsgesetzes sind auch dann auf die vereinbarte vertragliche Leistung des Auftragnehmers anwendbar, wenn die nach §§ 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. Dies umfasst ebenfalls Skizzen und Entwürfe. (2) Die Werke von Nina Flaitz und Marius Rother dürfen nur für die vereinbarte Art der Nutzung und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als Zweck nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck. (3) Das Recht, die Arbeiten in dem vereinbarten Rahmen zu verwenden, erwirbt der Auftraggeber mit der vollständigen Zahlung des Honorars. (4) Bei Beendigung des Vertrages verbleiben Nutzungsrechte an unbezahlten, oder nur anteilig bezahlten Arbeiten vorbehaltlich anderweitig getroffener Vereinbarungen bei Nina Flaitz und Marius Rother. (5) Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen Auftragnehmer und Kunden. (6) Nina Flaitz und Marius Rother sind bei einer Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung und/oder öffentlichen Wiedergabe der Entwürfe, Reinzeichnungen und sonstigen Designarbeiten als Urheber zu benennen. Verletzt der Auftraggeber das Recht auf Namensnennung, ist er verpflichtet, Nina Flaitz und Marius Rother zusätzlich zu der für die Designleistung geschuldeten Vergütung eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent dieser Vergütung zu zahlen. Davon unberührt bleibt das Recht von Nina Flaitz und Marius Rother, bei konkreter Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen. (7) Nina Flaitz und Marius Rother ist die unentgeltliche Nutzung des Werkes oder seiner sonstigen Leistungen zur Eigenwerbung und Illustration des Leistungskataloges gestattet. Dies gilt auch dann, wenn dem Auftraggeber Rechte exklusiv eingeräumt wurden. Nina Flaitz und Marius Rother behalten sich die Signierung des Werkes inkl. Vervielfältigungen vor. (8) Wiederholungsnutzungen (z.B. Nachauflagen) oder Mehrfachnutzungen (z.B. für ein anderes Projekt) sind honorarpflichtig; sie bedürfen der Einwilligung von Nina Flaitz und Marius Rother. (9) Nina Flaitz und Marius Rother steht über den Umfang der Nutzung ein Auskunftsanspruch zu. (10) Ohne Zustimmung von Nina Flaitz und Marius Rother dürfen Arbeiten einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. (11) Jede Nachahmung, auch von Teilen des Werkes, ist unzulässig. Eine Zuwiderhandlung wird mit einer Vertragsstrafe in 2,5-facher Höhe des zwischen den Parteien vereinbarten Honorars geahndet. (10) Bei Beschädigung oder Verlust der Entwürfe, Reinzeichnungen und sonstigen Designarbeiten hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung notwendig sind. Das Recht von Nina Flaitz und Marius Rother, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen, bleibt unberührt.
4 Honorar
(1) Das Honorar wird zwischen den Parteien vereinbart. Sollte zwischen den Parteien keine ausdrückliche Honorarvereinbarung getroffen worden sein, gelten die Honorarempfehlungen des Bundes Deutscher Grafikdesigner. (2) Eine unentgeltliche Tätigkeit, insbesondere die kostenfreie Schaffung von Entwürfen, ist nicht berufsüblich. (3) Das Honorar wird bei Übergabe des Werkes fällig. (4) Honorare sind Nettobeträge, die zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer zu entrichten sind. (5) Die geschuldete Vergütung ist Nina Flaitz und Marius Rother binnen 7 Tagen nach Rechnungsstellung zu überweisen. Ist nach Ablauf dieser Frist auch innerhalb von weiteren 14 Tagen keine Zahlung erfolgt, ist der Auftraggeber im Verzug. Es besteht für Nina Flaitz und Marius Rother ein Anspruch auf Verzugszinsen entsprechend § 288 BGB. (6) Wird ein Projekt in Teilphasen abgeliefert, so wird eine entsprechende Teilvergütung bei Ablieferung des Teils fällig. Die anteilige Höhe dieser Phasenvergütung ist in Individualabrede mit Nina Flaitz und Marius Rother zu vereinbaren. Nina Flaitz und Marius Rother zeigen dem Auftraggeber den Abschluss der einzelnen Leistungsphasen an und verpflichtet sich, dem Auftraggeber Gelegenheit zur Begutachtung des Phasenabschlusses einzuräumen. (7) Erfordert ein Auftrag eine Ausführung, die sich über einen längeren Zeitraum hinweg erstreckt, können Nina Flaitz und Marius Rother eine Abschlagszahlung entsprechend der nachweislich erbrachten Arbeitsleistungen verlangen. (8) Die Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen und anderen Gründen und/oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf das Honorar und begründen insbesondere kein Miturheberrecht. (9) Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so können Nina Flaitz und Marius Rother eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt. (10) Erfolgt bei einem Auftrag, welcher mit mindestens drei Monaten Vorlauf erteilt wird und von erheblichem Umfang ist, ein Rücktritt seitens des Auftraggebers vor Beginn der Werkproduktion, begründet der Rücktritt für Nina Flaitz und Marius Rother einen Anspruch auf eine Stornogebühr, die sich nach dem ursprünglich vereinbarten Honorar und der zeitlichen Distanz zum eigentlichen Durchführungstermin des Auftrages bemisst. Erfolgt der Rücktritt zwischen sechs und drei Monaten vor Beginn des Auftrages, werden 15 % des Honorars fällig, ab drei Monaten bis vier Wochen vor Beginn 45 %, vier bis zwei Wochen vor Beginn 65 % und ab zwei Wochen vor Beginn des Auftrages 95 % des Honorars. (11) Ist eine Pauschalvergütung vereinbart, können Nina Flaitz und Marius Rother Mehrleistungen, die aufgrund von Änderungswünschen des Auftraggebers oder durch unvorhergesehene und nicht von Nina Flaitz und Marius Rother zu vertretende Umstände notwendig werden, nach aufgewendeten Stunden mit einem aktuell geltenden Stundensatz zuzüglich der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer berechnen. Ist keine Pauschalvergütung vereinbart, werden sämtliche Leistungen von Nina Flaitz und Marius Rother nach aufgewendeten Stunden zuzüglich der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer berechnet.
5 (Mitwirkungs-) Pflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, Nina Flaitz und Marius Rother alle Unterlagen, die für die Erstellung des Werkes nötig sind, rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Dies betrifft insbesondere Texte, Fotos, Logos, Grafiken, Filme etc. (2) Der Auftraggebers versichert, zur Verwendung aller Unterlagen, die er Nina Flaitz und Marius Rother zur Verfügung stellt, berechtigt zu sein. Er ist zudem allein verantwortlich für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Inhalte. (3) Einzelne Entwicklungs- und Projektphasen werden jeweils nach Fertigstellung dem Auftraggeber zur Korrektur und Abnahme zur Verfügung gestellt. Korrekturen, Einwände und Abnahmen erfolgen in Textform (§ 126b BGB). Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden.
6 Zusatzleistungen, Neben- und Reisekosten
(1) Die mit dem Auftraggeber im Rahmen des Projektes vereinbarten Leistungen sind abschließend aufgeführt; zusätzliche Schaffungen, Veränderungen oder Vorlage von Entwürfen, Werkzeichnungen, sowie weitere Zusatzleistungen werden separat in Rechnung gestellt, sofern zwischen den Parteien keine entgegenstehende Vereinbarung getroffen wurde. (2) Der Auftraggeber kommt für die Materialkosten der Werkproduktion auf. Dabei geht der Auftraggeber bei abschätzbar hohen Materialkosten in Vorleistung. Bei entgegenstehender Vereinbarung können Nina Flaitz und Marius Rother vom Auftraggeber Abschlagszahlungen verlangen. (3) Die Vorleistung befreit den Auftraggeber nicht von seiner Kostenersatzpflicht, sollten die Materialkosten entgegen der initialen Kalkulation steigen. Nina Flaitz und Marius Rother können ebenfalls Abschlagszahlungen für anderweitige, am Vertragshonorar gemessen hohe finanzielle Vorleistungskosten geltend machen. (4) Für Reisen, die nach Abstimmung mit dem Auftraggeber zwecks Durchführung des Auftrages oder der Nutzung erforderlich sind, werden die Kosten und Spesen berechnet. (5) Die Vergütung für Zusatzleistungen ist, sofern keine abweichende Vereinbarung besteht, nach deren Erbringung fällig. Verauslagte Nebenkosten sind nach Anfall zu erstatten. (6) Vergütungen und Nebenkosten sind Nettobeträge, die zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten sind.
7 Versand
(1) Haben sich Nina Flaitz und Marius Rother zum Versand verpflichtet, so nehmen sie diesen für den Auftraggeber mit der gebotenen Sorgfalt vor, haften jedoch nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport durchführende Person übergeben worden ist. (2) Liefertermine sind nur gültig, wenn sie von Nina Flaitz und Marius Rother ausdrücklich bestätigt werden. Wird der Vertrag schriftlich abgeschlossen, bedarf auch die Bestätigung über den Liefertermin der Schriftform. (3) Betriebsstörungen - sowohl im Betrieb des Auftragnehmers als auch in dem eines Zulieferers, insbesondere Streik, Aussperrung sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, berechtigen nicht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses. Die Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage bleiben unberührt.
8 Eigentumsvorbehalt und Versendungsgefahr
(1) Das Eigentum an den Arbeiten von Nina Flaitz und Marius Rother wird nicht übertragen, sondern lediglich Nutzungsrechte im vereinbarten Maße. Originale sind somit nach angemessener Frist an Nina Flaitz und Marius Rother zurückzusenden. (2) Das Risiko für eine Beschädigung oder den Untergang der Sache liegt beim Auftraggeber. Dieser trägt hierfür ebenfalls die Kosten, sofern keine anderweitige Vereinbarung zwischen den Parteien getroffen wurde. (3) Liefertermine sind nur gültig, wenn sie von Nina Flaitz und Marius Rother ausdrücklich bestätigt werden. Wird der Vertrag schriftlich abgeschlossen, bedarf auch die Bestätigung über den Liefertermin der Schriftform.
9 Korrektur und Produktionsüberwachung
(1) Vor Produktionsbeginn legen Nina Flaitz und Marius Rother dem Auftraggeber ein Korrekturmuster vor. Erfolgen innerhalb von 14 Tagen keine Einwände des Auftraggebers hinsichtlich des Korrektur- musters, gilt dieses als abgenommen. (2) Ein Produktionsbeginn nach Mustervorlage entspricht einer Abnahme. (3) Nina Flaitz und Marius Rother sind, vorbehaltlich entgegenstehender parteilicher Vereinbarung, nicht zur Produktionsüberwachung verpflichtet. Besteht eine solche Vereinbarung, sind Nina Flaitz und Marius Rother entscheidungs- und weisungsbefugt. In diesem Falle stellt ein Verstreichen von 14 Tagen nach Übersendung des Korrekturmusters eine Freigabe zur Produktion dar.
10 Geheimhaltungspflicht
(1) Nina Flaitz und Marius Rother verpflichten sich gegenüber dem Auftraggeber und Dritten zur vertraulichen Behandlung aller Informationen, die im Rahmen der Auftragsverrichtung im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis bekannt werden könnten. (2) Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Arbeitsunterlagen werden sorgfältig und vertraulich behandelt, vor Zugang Dritter geschützt und nach Beendigung des Auftrages an den Auftraggebern zurückgegeben
11 Haftung
(1) Nina Flaitz und Marius Rother haften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und bei eigenem Verschulden. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von Nina Flaitz und Marius Rother. (2) Der Auftraggeber stellt Nina Flaitz und Marius Rother von allen Ansprüchen Dritter, die aus einem von den Konditionen der parteilichen Vereinbarung gedeckten Verhalten resultieren, frei. (3) Mit der Abnahme von Entwürfen, Entwicklungen, Reinausführungen oder -zeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild. Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung obliegt dem Auftraggeber. (4) Nina Flaitz und Marius Rother haften in keinem Fall wegen der in den Werbemaßnahmen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Auftraggebers. (5) Nicht zu den Aufgaben von Nina Flaitz und Marius Rother gehören ausdrücklich die Prüfung eventueller Rechtsfragen, insbesondere aus dem Bereich des Urheber-, Wettbewerb- und Markenrechts. Es obliegt dem Auftraggeber, zu prüfen, ob ein Verstoß gegen diese Normen bestehen könnte. Die aus Gesetzesänderungen resultierenden Änderungsarbeiten gehen zu Lasten des Auftraggebers. (6) Nina Flaitz und Marius Rother haften ferner nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Bilder, Grafiken, Fotos, Konzeptionen und Entwürfe. (7) Sollte für Nina Flaitz und Marius Rother ein rechtliches Risiko erkennbar sein, ist der Auftraggeber rechtzeitig darauf hinzuweisen. Sollte der Auftraggeber in Kenntnis eines solchen Vorbehaltes von Nina Flaitz und Marius Rother auf eine Realisierung einer Arbeit bestehen, haften Nina Flaitz und Marius Rother nicht für daraus resultierende Nachteile und Risiken und wird vom Auftraggeber von allen Ansprüchen Dritter freigestellt. (8) Nina Flaitz und Marius Rother verpflichten sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihm überlassene Vorlagen, Filme, Displays, Layouts etc. sorgfältig zu behandeln. Für an entsprechenden Materialien entstandenen Schäden wird nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit gehaftet. (9) Ein über den Materialwert hinausgehender Schadenersatz ist ausgeschlossen.
12 Leistungen Dritter
(1) Die Vergabe von Aufträgen von kreativen Fremdleistungen, die zur Werkherstellung förderlich oder notwendig sind, so z.B. Modellbau, Fotoaufnahme oder -entwicklung, Lithografie, Druckausführung, Versand, darf von Nina Flaitz und Marius Rother nach schriftlicher Vereinbarung mit dem Auftraggeber in dessen Namen und auf dessen Rechnung vorgenommen werden. (2) Soweit Nina Flaitz und Marius Rother derartige Fremdleistungen in eigenem Namen vergeben, verpflichtet sich der Auftraggeber, Nina Flaitz und Marius Rother im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertrag ergeben. (3) Die Nutzungsrechte werden in diesem Fall im Rahmen der Regelung in Ziffer 3 erworben und auf den Auftraggeber übertragen. Sollte dies nicht in diesem Umfang möglich sein, werden Nina Flaitz und Marius Rother den Auftraggeber unterrichten und entsprechend dessen weiteren Weisungen verfahren. Dadurch entstehende Mehrkosten trägt der Auftraggeber.
13 Arbeitsmaterialien und elektronische Daten
(1) Alle Arbeitsunterlagen, elektronische Daten und Aufzeichnungen die im Rahmen der Auftragserarbeitung auf Seiten von Nina Flaitz und Marius Rother angefertigt werden, verbleiben bei Nina Flaitz und Marius Rother. Die Herausgabe dieser Unterlagen und Daten kann vom Auftraggeber nicht gefordert werden. (2) Nina Flaitz und Marius Rother schulden mit der Zahlung des vereinbarten Honorars die vereinbarte Leistung, nicht jedoch die zu diesem Ergebnis führenden Zwischenschritte in Form von Skizzen, Entwürfen, Produktionsdaten etc. (3) Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Auftraggeber. (4) Nina Flaitz und Marius Rother haften nicht für Fehler an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen
14 Belegexemplare
(1) Von vervielfältigten Werken sind Nina Flaitz und Marius Rother je nach Auflagenhöhe bis zu 10 ungefaltete Belegexemplare unentgeltlich zu überlassen.
15 Software und Domainbeschaffung
(1) Gehören Software-Programme oder Skripte zum Lieferumfang, wird dem Auftraggeber ein einfaches Nutzungsrecht eingeräumt, d.h. er darf diese weder kopieren noch anderen zur Nutzung überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung und kann mehrfach berechnet werden. (2) Bei Verstoß gegen diese Vereinbarung über die ein- geräumten Nutzungsrechte haftet der Auftraggeber in voller Höhe für den daraus entstehenden Schaden.
16 Inhalt von Webseiten
(1) Der Auftraggeber ist alleine verantwortlich für den Inhalt seiner Webseiten. Kritische Inhalte, insbesondere Allgemeine Geschäftsbedingungen, gesetzliche Regeln für Onlineshops und das Impressum sollte der Auftraggeber von einem Anwalt prüfen lassen. (2) Der Auftraggeber stellt Nina Flaitz und Marius Rother von jeglicher Haftung für den Inhalt frei und versichert ausdrücklich, kein Material zu übermitteln, welches Rechte Dritte verletzt, andere Personen oder Personengruppen verunglimpft oder beleidigt. Weiterhin versichert der Auftraggeber ausdrücklich, keine Inhalte oder Daten zu veröffentlichen, die gegen geltendes Recht der Bundesrepublik Deutschland verstoßen. (3) Dem Auftraggeber ist es überlassen, den Beweis für die tatsächliche Unbedenklichkeit der Inhalte darzubringen. (4) Die Internetpräsenz oder Inhalte auf Seiten im Internet, die per Link verknüpft sind, dürfen nicht zur Speicherung oder Verbreitung von Glücksspielen, obszönen, pornographischen, bedrohlichen oder verleumderischen Materials verwendet werden. Ein Verstoß führt zur sofortigen Kündigung des Vertragsverhältnisses aus wichtigem Grund ohne Kostenerstattung, sofern der Vertragspartner den Verstoß selbst zu vertreten hat. (5) Aufgrund der dynamischen Natur von Internetseiten wird keine Garantie auf korrekte Darstellung übernommen. Sofern keine abweichende Vereinbarung der Parteien vorliegt, gilt als Standardversion die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuelle Version von Mozilla Firefox. Selbiges gilt für die Darstellung der Internetseite auf mobilen Geräten. Eine Konzeption einer Internetseite mit entsprechender Ausrichtung bedarf einer expliziten Vereinbarung mit dem Auftraggeber. (6) Bei Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtungen werden Internetpräsentationen/webbasierte Softwarelösungen nach vorheriger Ankündigung aus dem Internet entfernt, wofür die Kosten für eine einmalige Einrichtung zusätzlich erhoben werden
17 Beendigung des Vertragsverhältnisses
(1) Mit der Auftragsbestätigung durch den Auftraggeber wird die Bestellung für diesen verbindlich, für die von Nina Flaitz und Marius Rother erbrachten Leistung ist das vereinbarte Honorar entsprechend Ziffer 4 zu entrichten. (2) Kündigt oder stoppt der Auftraggeber eine beauftragte Leistung, sind Nina Flaitz und Marius Rother berechtigt, die vereinbarte Vergütung für die bereits erbrachte Leistungsphase inkl. der Phase zu verlangen, in der die Kündigung erfolgte, sowie die Erstattung aller direkten Investitionen, entsprechender Aufwände und Folgeschäden. (3) Bei einer Kündigung des Auftraggebers gehen keinerlei Nutzungsrechte auf diesen über. Eine zusätzliche Nutzungsvergütung, sofern vereinbart, entfällt. (4) Sämtliche gefertigten Ideenskizzen, Feinentwürfe, Gegenstände, Volumen, Datenträger und sonstigen Modelle sind unverzüglich an Nina Flaitz und Marius Rother herauszugeben, Kopien von Daten sind zu löschen. (5) Nina Flaitz und Marius Rother können den Vertrag kündigen, wenn der Auftraggeber insolvent wird oder seinen Verpflichtungen zur Leistung von Abschlagszahlungen nicht nachkommt.
18 Parteiliche Differenzen
(1) Kommt es im Laufe oder nach Beendigung eines Auftrages zu einem Streitfall bezüglich des vertraglich vereinbarten Projektes, ist vor der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens ein außergerichtliches Mediationsverfahren zu durchlaufen. (2) Bei Streitigkeiten in Fragen der Qualitätsbeurteilung oder bei der Höhe der Honorierung werden externe Gutachten erstellt, in der Bestrebung um eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Die Kosten hierfür werden vom Auftraggeber und von Nina Flaitz und Marius Rother in gleicher Höhe geteilt.
19 Gewährleistung
(1) Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werkes schriftlich bei Nina Flaitz und Marius Rother geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei abgenommen.
20 Schlussbestimmungen
(1) Der Auftraggeber ist nicht dazu berechtigt, Ansprüche aus einem Vertrag mit Nina Flaitz und Marius Rother abzutreten. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit zu einem späteren Zeitpunkt verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll im Wege der Vertragsanpassung eine andere angemessene Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am Nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Regelung bekannt gewesen wäre. Erfüllungsort für beide Teile und Gerichtsstand ist der Sitz von Nina Flaitz und Marius Rother. Nina Flaitz und Marius Rother sind ebenfalls berechtigt, am Sitz des Auftraggebers zu klagen.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Stand: 01. Februar 2023